Zeitarbeit ist gute Einstiegsmöglichkeit und wichtiges Flexibilisierungselement – Brossardt: „Diskriminierung der Zeitarbeit fehl am Platz“

BMW, München, Foto: Stefan Groß

Der vbm – Verband der Bayerischen Metall- und Elektro-Industrie e. V. reagiert mit Unverständnis auf die Ergebnisse der IG Metall Betriebsrätebefragung. „Von einer Verdrängung von Stammarbeitsplätzen durch Zeitarbeit und Fremdvergaben kann nicht die Rede sein. Die gefühlte Wahrnehmung der Betriebsräte hält der Realität nicht stand, da die Fakten ein anderes Bild zeigen“, erläutert Brossardt.

Die Beschäftigungsentwicklung in der bayerischen M+E Industrie seit der Finanz- und Wirtschaftskrise von vor zehn Jahren durchweg positiv. So stieg die Anzahl der M+E-Stammbeschäftigten im Freistaat von 682.000 im Jahr 2010 auf aktuell 863.000. Im bisherigen Jahresverlauf 2018 kamen weitere 15.000 Stammarbeitsplätze hinzu. „Die Zeitarbeitsquote liegt im gleichen Zeitraum in Bayern konstant bei rund fünf Prozent“, erklärt Brossardt.

Der vbm betont, dass die Zeitarbeit ein wichtiges Beschäftigungsmodell ist. „Zeitarbeit ist eine gute Einstiegsmöglichkeit und Chance, gerade für Arbeitssuchende mit geringer Qualifizierung. Zudem ist sie ein wichtiges Flexibilisierungselement für die Unternehmen, mit dem sie ihre Wettbewerbsfähigkeit und damit auch ihre Stammbelegschaften sichern können“, so vbm Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt.

Der vbm weist zudem darauf hin, dass die Tarifvertragsparteien in der bayerischen M+E Industrie gemeinsam Regelungen für den Einsatz von Zeitarbeitnehmern getroffen haben. „Ich warne davor, die Zeitarbeit neuerlich zu diskriminieren und unbegründete Angriffe auf das wichtige Instrument Zeitarbeit zu führen“, so Brossardt. Er betont außerdem, dass Beschäftigte in der Zeitarbeit tariflich entlohnt werden. „Diskussionen zu niedrigen Entgelten sind verzerrend, weil wir in diesem Bereich ein hohes Maß an geringqualifizierten Beschäftigten haben, die ohne Zeitarbeit gar keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung hätten. Die kolportierte Entgeltlücke aufgrund fehlerhaften Eingruppierungen existiert nicht“, betont Brossardt.