Gerechtigkeitslücke –soziale Arithmetik oder der untaugliche Versuch der Gleichmacherei

Der Begriff „Gerechtigkeitslücke“ hat seit Jahren Konjunktur in der Politik. Er klingt verheißungsvoll, kann immer wieder verwendet werden gleichsam einem perpetuummobile, erweist sich am Ende jedoch als ein Placebo.
Ein Beispiel: Mit großem Posaunenklang wurde vor einigen Jahren der Kinderzuschlag verkündet. Damit sollte eine von der Politik erkannte Lücke geschlossen werden. Gleiches Kindergeld und Freibeträge begünstigen die „Besserverdienenden“. Da alle Kinder gleich „viel wert“ sind, sollte was für die sozial Schwachen, die „Geringverdiener“ getan werden. Seitenlange Paragraphen wurden beschlossen, Richtlinien erarbeitet, der bürokratische Apparat verstärkt. Und so sieht ein konkreter Fall aus: Ehepaar West mit 3 Kindern meint, in die Lücke gefallen zu sein und beantragt Kinderzuschlag. Allein die Anträge setzen fast ein akademisches Studium voraus. Der Sachbearbeiter macht sich mit Hilfe der umfangreichen Richtlinien an die Arbeit. Zunächst errechnet er einen fiktiven Mindestverdienst, den sich die Ministerialen ausgedacht haben. In unserem Fall 1.355,00 €. Dann stellt er den Bedarf fest, also das, was eine solche Familie im Ballungsraum München haben muss, um menschenwürdig existieren zu können. Wer meint, dass es hier eine bestimmte Größe gibt, irrt. Denn jeder Einzelfall ist anders, je nach der tatsächlich gezahlten Miete. In unserem Fall beträgt der Bedarf 1.775,00 €. Da der Ehemann aber 1.812,00 € im Monat zu berücksichtigendes Einkommen besitzt, wird der Kinderzuschlag versagt, da der Bedarf gedeckt ist. Das Ehepaar will dies nicht glauben, geht vor Gericht. In der Verhandlung wird jede Zahl anhand des Gesetzes und der Richtlinien durchleuchtet und schließlich festgestellt, dass das zu berücksichtigende Einkommen 1.350,00 € beträgt. Dieses liegt zwar unter dem Bedarf, aber auch um 5,00 € unter dem Mindesteinkommen. Deshalb gibt es keinen Kinderzuschlag. Das Ehepaar hätte ergänzende Sozialhilfe beantragen müssen. Dazu ist es jetzt zu spät, weil der Antrag nur allenfalls 1 Jahr zurückwirkt. Außerdem könnte dann unter Einrechnung des Kindergeldes wieder der Bedarf überschritten werden, so dass außer einem riesigen bürokratischen Aufwand schließlich nichts herauskommt.
Diese vorgegebene Schließung einer „Gerechtigkeitslücke“ erweist sich nicht als soziale Arithmetik, die sozial gerecht umverteilt, sondern gaukelt Scheinwelten vor. Darin verbirgt sich jedoch eine gefährliche Politik der Gleichmacherei. Die Politik bestimmt, was jemand mindestens haben muss, stellt den wahren Bedarf fest, was immer auch darunter zu verstehen ist, kann diesen je nach eingeschobenen oder veränderten Parameter manipulieren, und nimmt über die Steuern denjenigen, die nach dieser Sicht zu viel haben, das weg, was nach Abzug des bürokratischen Aufwandes zur Schließung der behaupteten Lücke erforderlich ist. Ist es da nicht gerechter, für Vollbeschäftigung zu sorgen, die Löhne generiert, dass jeder davon leben kann, und für Preise, die infolge eines echten und andauernden Wettbewerbs günstig und je nach Lebensstandard bezahlbar sind, gleichzeitig durch eine kostenlose vorschulische, schulische und berufliche (Aus)Bildung allen Kindern die gleichen Chancen einzuräumen, wodurch letztlich die sozialen Kosten und die inzwischen explodierenden Kosten der Jugendhilfe kräftig vermindert werden könnten.

Ewald Zachmann

Finanzen

Über Zachmann Ewald 8 Artikel
Ewald Zachmann ist Rechtsanwalt undMitglied der Freien Wähler Olching. Seit über 30 Jahren arbeitet er als Kreis- und Gemeinderat. 12 Jahre ist er erster Bürgermeister von Olching gewesen und fungierte 12 Jahre als stellvertretender Landrat des Landkreises Fürstenfeldbruck.

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.