Keine Medizin zweiter Klasse für Flüchtlinge

Deutschland steht im Herbst 2015 ganz im Zeichen der Flüchtlingskrise. Experten des Bundes rechnen bis Jahresende mit mehr als einer Million Menschen, die in Deutschland Asyl begehren könnten. Die Lage in vielen Erstaufnahmeeinrichtungen und Registrierungsstellen ist bestenfalls angespannt, oftmals sogar chaotisch. Das betrifft nicht zuletzt auch die medizinische Versorgung der Flüchtlinge. Sowohl aus medizinischer wie auch aus rein menschlicher Sicht ist klar: Kranken Kindern ist ein Winter in Zelten nicht zuzumuten. So schnell wie möglich müssen leerstehende Immobiliengenutzt werden, damit diese Menschen in feste, gut beheizbare Behausungen kommen. Das Engagement der Ärzteschaft für die Flüchtlinge ist enorm. In Berlin beispielsweise haben sich so viele Ärzte für die ehrenamtliche Hilfe gemeldet, dass der personelle Bedarf mittlerweile mehr als gedeckt ist. Deutschlandweit rücken Mediziner im Ruhestand an, um sich vor Ort einzubringen. Niedergelassene und Klinikärzte schieben nach Dienstschluss unentgeltlich Überstunden in Erstaufnahmeeinrichtungen. Krankenhäuser stellen ärztliches und pflegerisches Personal ab. Und in mehreren Städten hat die Ärzteschaft Notfallpraxen eigens für Flüchtlinge auf den Weg gebracht. Eine Dauerlösung kann dies jedoch nicht sein. Die Politik ist gefordert. Sie muss endlich für geeignete rechtliche Rahmenbedingungen bei der gesundheitlichen Versorgung der Flüchtlinge sorgen.
Mit dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz gehen Bund und Länder dabei einen Schritt in die richtige Richtung. Krankenkassen sollen künftig verpflichtet werden, die Krankenbehandlung für Empfänger von Gesundheitsleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu übernehmen und eine Gesundheitskarte an Asylbegehrende auszugeben, wenn sie durch die zuständige Behörde dazu aufgefordert werden. Nun ist es wichtig, dass die Karte auch flächendeckend eingeführt wird.
In Bremen und Hamburg gibt es diese Karte bereits. In weiteren13 Bundesländern sind die Pläne für die Einführung mehr oder weniger weit fortgeschritten. Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein haben die Einführung bereits angekündigt. Auch in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern wird sie kommen. Brandenburg will im Frühjahr 2016 so weit sein. Die Baden-Württembergische Landesregierung hat Eckpunkte für die Einführung der Gesundheitskarte ausgearbeitet. In Niedersachsen liegt der Entwurf einer Rahmenvereinbarung mit den Kassen vor. In Rheinland-Pfalz befindet sich eine solche Vereinbarung in Vorbereitung. Im Saarland und in Sachsen-Anhalt laufen die Verhandlungen. Hessen, Thüringen und Sachsen prüfen das Vorhaben derzeit noch. Warum lehnt Bayern als einziges Bundesland die Gesundheitskarte für Flüchtlinge strikt ab – trotz der guten Erfahrungen in Hamburg und Bremen? Die Menschen flüchten nicht zu uns wegen der Krankenversorgung sondern weg von Hunger, Krieg, Leid und Tod.Und der von Kritikern befürchtete Ausgabenanstieg ist ebenfalls ausgeblieben. Im Gegenteil: Indem die Kassen mit der Abrechnung beauftragt werden, sparen die Kommunen Personal und teure Software. Hamburg konnte dadurch zuletzt rund 1,6 Millionen Euro pro Jahr einsparen, darunter die Kosten für 14 Sachbearbeiter.
Schlicht unethisch ist es, die Behandlungen von Flüchtlingen weiterhin auf akute Erkrankungen und Schmerzzustände zu beschränken. Auch Asylbegehrenden steht aus ärztlicher Sicht der volle Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung zu. Es darf in Deutschland keine Patienten zweiter Klasse geben.
Das gilt genauso beim Einsatz von Flüchtlingen mit medizinischer Ausbildung in der Gesundheitsversorgung in den Aufnahmeeinrichtungen. Im Sinne des Patientenschutzes gilt es zu vermeiden, dass ein Personenkreis ohne ausreichende Kompetenzprüfung per Gesetz zu Quasi-Ärzten erklärt wird. Wir haben Regeln, wie man eine ärztliche Qualifikation nachweist. Diese müssen auch in Anbetracht der aktuellen Herausforderung weiterhin gelten.
Ungleichbehandlung droht auch bei der psychologischen und psychotherapeutischen Behandlung von Flüchtlingen. Die Bundesregierung möchte durch eine Änderung der Zulassungsverordnung die Möglichkeit schaffen, geeignete Ärzte, psychologische Psychotherapeuten und psycho-soziale Zentren für die ambulante psychotherapeutische und psychiatrische Behandlung von Flüchtlingen zu ermächtigen. Diese Regelung sollte sich auf die Behandlung aller Flüchtlinge mit psychischen Erkrankungen beziehen und nicht, wie derzeit vorgesehen, nur auf diejenigen unter ihnen, die schwere Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben. Ob ein Flüchtling eine Psychotherapie benötigt, muss von unabhängigen und qualifizierten Gutachtern geprüft werden. Bisher fällen solche Entscheidungen viel zu häufig Sachbearbeiter in den Sozialbehörden oder fachfremde Gutachter. Falls eine Psychotherapie indiziert ist, muss außerdem der Einsatz von Dolmetschern finanziert werden. Das ist in der Asylrechtsreform leider nicht vorgesehen. Die Bundesärztekammer hat gemeinsam mit der Bundespsychotherapeutenkammer Eckpunkte für ein Modellprojekt zurpsychotherapeutischen Versorgung von Flüchtlingen erarbeitet. Das Modellprojekt greift damit auch eine Forderung der Integrations- und Gesundheitsministerkonferenz auf.
Unterdessen ruft die gesundheitliche Versorgung der Flüchtlinge auch die EU-Kommission auf den Plan. Sie stellt den am stärksten betroffenen Mitgliedsstaaten im Rahmen der finanziellen Soforthilfe für die Aufnahme der Flüchtlinge und die medizinische Hilfe 73 Millionen Euro bereit. Außerdem will sie einen Vorschlag unterbreiten, das Budget für 2015 um weitere 100 Millionen Euro aufzustocken. Darüber hinaus haben alle Mitgliedsstaaten die Möglichkeit, Hilfe über den EU-Zivilschutz-Mechanismus zu beantragen. Die Kommission kündigte außerdem eine Liste der dringendsten ärztlichen Kontrollen an, die insbesondere bei Kindern, Frauen, Schwangeren und alten Menschen vorgenommen werden sollten.
Unsere Gesellschaft steht vor einer großen Herausforderung. Wir Ärzte sind bereit, unseren Beitrag zu leisten und eine optimale gesundheitliche Versorgung sicherzustellen – für alle Menschen. Dazu braucht es aber auch den politischen Willen. Dann schaffen wir das!

Über Montgomery Frank Ulrich 2 Artikel
Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery ist Präsident der Bundesärztekammer.

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