Heber: „Schwangerschaftskonfliktberatung beibehalten und unterstützen“
Zur Diskussion um den Paragrafen 218, der Schwangerschaftsabbrüche regelt, erklärt die sozial- und familienpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, Claudia Heber:
„Ich bin froh, dass das verfassungswidrige Ansinnen im Bundestag nicht weiterverfolgt wird. Die derzeitige Rechtslage nutzt bereits vollumfänglich die Grenzen aus, die das Bundesverfassungsgericht in dieser Frage mehrfach und eindeutig gezogen hat. Deshalb wird der Antrag auch nicht mehr zur Abstimmung kommen. Die Fristenlösung, die einen straffreien Abbruch von Schwangerschaften ermöglicht, ist ein funktionierendes Verfahren, das sowohl den Schutz des ungeborenen Kindes, aber auch die Belange der ungewollt Schwangeren berücksichtigt. Diesen Kompromiss aufzukündigen, würde das Aus für die staatlich finanzierte Schwangerschaftskonfliktberatung bedeuten. Gerade die Beratungspflicht schützt Frauen auch vor der Einflussnahme Dritter und bietet Hilfe und Unterstützung in dieser Situation.
Das Thema eigne sich weder für Wahlkampf noch für emotionale Debatten, so Heber weiter. „Eine Stigmatisierung von Ärzten, die Abbrüche durchführen oder Frauen, die sich gegen ein Kind entscheiden, sehe ich in der Breite der Gesellschaft nicht. Für mich stellt sich eher die Frage, warum etwa in Thüringen 2023 die Anzahl der Abbrüche um 2,4 Prozent auf insgesamt 3.150 gestiegen ist. Ausgehend von 13.000 geborenen Kindern bedeutet das, dass fast jede fünfte Schwangerschaft in Thüringen abgebrochen wurde. Das Landesamt für Statistik meldet indes für 2024 das geburtenschwächste Jahr seit der Wiedervereinigung. Aufgabe von Politik muss es sein, für Eltern Bedingungen zu schaffen, die das Ja zu Kindern erleichtern.“