„Antifaschismus-Klausel“ – Änderung der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen (Drucksache 20/375)

Offener Brief an den Fraktionsvorsitzenden der CDU in der Bremer Bürgerschaft Herrn Thomas Röwekamp

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Sehr geehrter Herr Röwekamp,

sich eine eigene Meinung zu bilden kostet Zeit, zuweilen viel Zeit. Will man z.B. zur Frage, warum das protestantische Milieu in Deutschland eines der Haupteinfallstore zur Entstehung einer nationalsozialistischen Massenbewegung war, einen substanziellen Beitrag leisten, muss man sich in komplexe Zusammenhänge zwischen Ideen-, Struktur und Ereignisgeschichte vertiefen.

Die mediale Erwartungshaltung an Politiker, zu allem und jedem eine möglichst kurze, leicht verständliche Stellungnahme abzugeben, führt jedoch dazu, dass immer mehr politisch Verantwortliche eine fundierte und abgewogene Meinung vermissen lassen, was insgesamt gesehen die Qualität politischer Entscheidungen merklich verschlechtert. Die eigentliche Bedeutung der gegenwärtigen Corona-Krise liegt weniger im medizinischen oder epidemiologischen Bereich, sondern darin, die verwundbarste Stelle moderner Mediendemokratien westlichen Zuschnitts schonungslos offen gelegt zu haben.

Die CDU-Fraktion in der Bremer Bürgerschaft hat in Erster Lesung am 14.05.2020 einem Antrag der Rot-Rot-Grün-Fraktionen zur Änderung der Bremischen Landesverfassung zugestimmt (Drucksache 20/375). Der Änderungsantrag wird damit begründet, der ‚antifaschistische Geist der Bremer Landesverfassung‘ müsse dringend gestärkt werden.

Die darin enthaltene Formulierung: “… sowie rassistische, antisemitische und weitere menschenverachtende Hetze nicht zuzulassen, ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt und Verantwortung jeder und jedes Einzelnen” halte ich für eine Steilvorlage zum politischen Missbrauch. Die Menschenverachtung kommt darin bei denen am klarsten zum Vorschein, die von sich behaupten, zu ihrer Bekämpfung anzutreten. Bei all diesen Begriffen, am allermeisten beim Begriff “Hetze” handelt es sich um Worthülsen ohne Inhalt. Sie werden von Leuten verwendet, die sich damit der sachlichen, politischen Auseinandersetzung entziehen, häufig genug, weil sie mangels entsprechender Bildung dazu gar nicht mehr in der Lage sind. Mit der gebetsmühlenartigen Verwendung solch entwürdigender Etiketten zielt man auf die Vernichtung des politischen Gegners, auf den man in einer funktionierenden Demokratie sowohl innen- wie außenpolitisch angewiesen ist. Der Rufmord ist hier nur die Vorstufe einer physischen Vernichtung, die in allen sozialistischen Ordnungen zum gewöhnlichen Herrschaftsinstrumentarium gehört hat.

Dazu zwei Bemerkungen: Antifaschismus ist ein ideologischer Kampfbegriff, propagandistisch eingeführt von Stalin im Spanischen Bürgerkrieg. Ihm fehlt, insbesondere auf Deutschland bezogen, jede geschichtliche Substanz. Es gab faschistische Ordnungen in Italien und Spanien. In Deutschland gab es eine nationalsozialistische Revolution und Massenbewegung, wobei der ideengeschichtliche Schwerpunkt auf dem sozialistischen und revolutionären liegt, das ‘Nationale’ entstand zunächst aus der Abgrenzung gegen die kommunistisch ersehnte Weltrevolution, später aus der Rivalität gegen Stalins ebenfalls nationale Begrenzung des Sozialismus. Zu Beginn des Zweiten Weltkriegs hat nicht die Wehrmacht Polen überfallen, sondern Hitler und Stalin haben sich gewaltsam ein freies Land als Beute geteilt. Die Verantwortung für die Massenvernichtung großer Teile der polnischen Intelligenz (Katyn) wurde erst Jahrzehnte später von Gorbatschow offiziell eingeräumt. Wenn ‘Antifaschisten’ von geschichtlicher Verantwortung reden, sollten man ihnen deshalb als allererstes einen großen Spiegel vorhalten.

Zweitens: Der Antifaschismus war und ist die Staatsräson der DDR-Diktatur und ihrer ideologischen Nachfolger. Sein eigentlicher Sinn ergibt sich daraus, dass die Kommunisten in der Sowjetisch besetzten Zone keine einzige demokratische Wahl gewannen und, um ihre Herrschaft zu sichern, auf organisierte Lüge, ein massenwirksames, regelmäßig neu an die Wand gemaltes Feindbild und stets präsente Gewaltandrohung zwingend angewiesen waren. Es gehört zu den besonders menschenverachtenden Zügen des Genossen Ulbricht, sich nach der Rückkehr aus Moskau im Frühjahr 1945 angesichts einer ausgebompten und ausgehungerten Bevölkerung nicht etwa um die Linderung der Not, sondern vorrangig um die eigene Machtsicherung gekümmert zu haben.

Der Begriff “Hetze” hat als Teil politischer Auseinandersetzungen zu ganz bestimmten Zeiten Hochkonjunktur und wird von ganz bestimmten Gruppierungen verwendet. In einer, was die beteiligten Kräfte anbelangt, austarierten, rundlaufenden Demokratie kommt er eher selten vor. Man kann sein verstärktes Auftreten daher auch als Indikator einer gefährlichen Schieflage nehmen. Sie finden den Begriff in der Agitation der extremistischen Parteien in der Weimarer Republik (zunächst der Kommunisten, später auch der Nationalsozialisten) und Sie finden ihn vor allem in der Anfangsphase der Herrschaftssicherung der SED, intensiviert in der Zeit nach dem Volksaufstand. Es genügt, sich im Archiv Ausgaben des ‘neuen deutschland’ aus der Zeit nach dem 17. Juni 1953 vorzunehmen, um die erstaunliche Verwandtschaft damaliger und heutiger Rhetorik zu bemerken.

Wer heute antifaschistische Ideologie gegen totalitäre Erfahrung ausspielt, zu Gulag und den sozialistischen Menschheitsverbrechen schweigt, knüpft bewusst an die Tradition der untergegangenen DDR an, betreibt Geschichtsrevisionismus und verhöhnt diejenigen, die mit ihrem Mut und Freiheitswillen wenigstens die zweite totalitäre Ordnung auf deutschem Boden aus eigener Kraft heraus gestürzt haben. Sollte die CDU-Fraktion der Bremer Bürgerschaft mit ihren Stimmen eine solche Verfassungsänderung ermöglichen, müsste ich konstatieren, dass Sie aus den zwei Diktaturen auf deutschem Boden nicht viel gelernt haben kann. Eine solche Entscheidung läge vom Niveau her auf gleicher Ebene, wie die verabscheuungswürdige Ernennung einer SED-Kader Juristin und bekennenden Linksextremistin zur Verfassungsrichterin. Es kann bei vernünftiger Betrachtung nicht im Sinne der CDU sein, das Risiko einzugehen, sich als Steigbügelhalter einer dritten sozialistischen Diktatur aus der Geschichte zu verabschieden.

Bremen, 26.05.2020
Boris Blaha

Nachtrag vom 29.05.2020: Der Versuch, die Erfahrung totalitärer Einbrüche in eine antifaschistische, sprich stalinistische Ideologie umzuwandeln, ist nicht neu. Bereits 2001 legte die PDS im Bundestag eine entsprechende Grundgesetzänderung vor. Man beachte den Fortschritt: 2001 will nur die PDS das Grundgesetz ändern, heute in Bremen sind sich alle Parteien einig, nur ein paar Unruhestifter der AfD spucken noch in die Suppe.

Dass die CDU heute keine Berührungsängste mehr vor Stalinisten hat, zeigte sich schon an der Entfernung des untadeligen Wissenschaftlers, Dr. Hubertus Knabe, eine Gemeinschaftsaktion von Monika Grütters (CDU) und Klaus Lederer (LINKE).

Damals gab es zumindest noch CDU-Abgeordnete mit Geschichtskenntnissen.

“Wolfgang Götzer (CDU) erinnerte daran, dass das Grundgesetz „eine antitotalitäre Verfassung“ ist. Der Abgeordnete verwies unter dem Gelächter der PDS auf die ideologische Geschichte des Begriffes Antifaschismus, den er zutreffend als zentralen „Kampfbegriff und festen Bestandteil der kommunistischen Terminologie und Strategie“ charakterisierte. Als er sich zur „wehrhaften Demokratie“ bekannte, „die entschlossen ist, die Freiheit gegen ihre Feinde zu verteidigen, gleich, woher diese Feinde kommen, von rechtsaußen oder von linksaußen“, quittierte die PDS diese Verfassungsinterpretation mit Gelächter.” zitiert aus: Manfred Wilke: Die „antifaschistische“ Republik

Quelle: Hannah Arendt.de

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