Minuten entscheiden zwischen „Schwangerschaftsabbruch“ und Totschlag

Bundesverband Lebensrecht fordert Politik zu konsequentem Schutz der Menschenwürde auf

schöne junge schwangere frau in strand, Quelle: DigitalMarketingAgency, Pixabay License Freie kommerzielle Nutzung Kein Bildnachweis nötig

Zu dem gestrigen Urteil gegen eine Oberärztin und einen Chefarzt wegen Totschlags sagte Alexandra Linder, Vorsitzende des BVL e.V., heute in Berlin:

Gestern wurden zwei Mediziner zu Bewährungsstrafen verurteilt, weil sie ein Zwillingsmädchen mit schweren Hirnschäden bei der Kaiserschnitt-Geburt durch eine Injektion mit Kalium-Chlorid getötet hatten. Hätten sie das Kind unmittelbar vor Einleitung der Geburt mit einer Spritze durch die Bauchdecke getötet, also wenige Minuten vorher, wäre es ein legaler „Schwangerschaftsabbruch“ gewesen.

Wenn die Staatsanwaltschaft während des Verfahrens konstatiert, dass bei Öffnen des Uterus während eines Kaiserschnitts aus dem Fötus ein Mensch wird, mag das von der Rechtslage her begründbar sein, zeigt aber die Perversität eben dieser Rechtslage: Der Fötus ist bereits ein Mensch, es gibt keinen magischen Geburtskanal und kein magisches Uterus-Öffnungsritual, bei dem ein Zellhaufen plötzlich zu einem Menschen mutiert. Minuten entscheiden zwischen „Schwangerschaftsabbruch“ und Totschlag. Minuten, in denen das Kind lediglich seinen Aufenthaltsort und die Art der Atmung verändert, ansonsten aber derselbe einzigartige Mensch ist wie unmittelbar vor der Geburt, drei Monate, sechs Monate oder acht Monate vor der Geburt.

Den Eltern ist insofern kein Vorwurf zu machen, als ihnen die Sachlage in dieser Extremsituation nicht bewusst war. Mediziner, die einer Mutter anbieten, dafür zu sorgen, dass nur das gesunde Kind auf die Welt kommt, die ihr möglicherweise überhaupt keine Alternativen für das Leben des zweiten Mädchens angeboten haben, handeln verantwortungslos und inhuman.

Der Richter sagte: „Ein Aussortieren eines kranken Kindes am offenen Mutterleib – das ist nicht hinnehmbar.“ So etwas sei auch ein Schlag ins Gesicht behinderter Menschen. Er hat recht. Allgemein formuliert, muss dieser Satz lauten: Ein Aussortieren irgendeines Kindes zu irgendeinem Zeitpunkt im Mutterleib ist nicht hinnehmbar. Das ist ein Schlag ins Gesicht jedes Menschen.

Der Bundesverband Lebensrecht fordert die Politik dazu auf, angesichts dieses drastischen Falls die im Grundgesetz garantierte Menschenwürde und die Träger dieser Würde auch vor der Geburt konsequent zu schützen.

Alexandra M. Linder M.A.
Vorsitzende Bundesverband Lebensrecht e.V.

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