„Pädophile Sexualstraftaten müssen dauerhaft im Führungszeugnis bleiben“

CDU fordert Bundesrats-Zustimmung zu Gesetz gegen Kindesmissbrauch

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Die CDU-Landtagsfraktion hat die Landesregierung aufgefordert, in der morgigen Sitzung des Bundesrats einem Gesetz zum Kampf gegen Kindesmissbrauch zuzustimmen. Die Bundesratsinitiative des Saarlandes und Baden-Württembergs hat zum Ziel, bei Verurteilungen in Fällen von Kindesmissbrauch eine dauerhafte Eintragung im polizeilichen Führungszeugnis des Täters zu erreichen. „Der Verweis auf die Verurteilung wird derzeit nach drei bis 20 Jahren aus dem Führungszeugnis gelöscht und ermöglicht danach im Extremfall sogar eine Beschäftigung des Täters auf einer Stelle mit Bezug zu Kindern, zum Beispiel in Kindergärten oder in Vereinen. Das ist aus unserer Sicht nicht akzeptabel“, erklärte dazu der justizpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag, Stefan Schard. Behörden oder sonstige Stellen erfahren nach der Tilgung nichts mehr von einschlägigen Vorstrafen oder können diese aufgrund eines Verwertungsverbotes nicht mehr verwenden.

„Mit Blick auf einschlägig vorbestrafte Personen mit pädophilen Neigungen gilt es das Schutzinteresse der Kinder im Verhältnis zum Resozialisierungsinteresse der Verurteilten neu abzuwägen. Diese Abwägung sollte zugunsten der Kinder ausfallen“, sagte der CDU-Politiker. „Einmal identifizierte Sexualstraftäter dürfen niemals wieder in Kontakt mit schutzlosen Minderjährigen kommen. Es ist naiv zu glauben, dass Täter mit entsprechenden Neigungen diese nach einer gewissen Zeit ablegen“ so Schard weiter.

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