Prominente, die es nicht betrifft, machen sich für illegale Immigration stark, die sie „Seenotrettung“ nennen. Derweilen trauen sich die Bürger, die diese Moral finanzieren, kaum noch ins Freibad. Frei nach Dushan Wegner

Rettungsring, Foto: Tine Vogeltanz

Hat die Sea-Watch-3-Kapitänin richtig oder falsch gehandelt? Rechtlich oder ethisch? Badet sie das unmenschliche Durcheinander aus, welches die EU-Bürokratie locker vom Hocker gezeugt hat?

Eine Seenotrettung besteht aus drei Hauptteilen:

  1. Die Menschen an Bord eines sinkenden Schiffes werden von einem oder mehreren anderen Schiffen aufgenommen (gerettet).
  2. Das rettende Schiff fährt mit den Geretteten in einem Hafen ein.
  3. Die Geretteten gehen ans Land.

Punkt 3) ist ungeklärt. Die EU hat es trotz ihrer Liebe zu Gesetzen und Menschenrechten bisher nicht zustande gebracht, diesen Punkt unter ihren Mitgliedern zu klären.

Die Kapitänin hat das italienische Recht nicht gebrochen, als sie in Lampedusas Hafen eingefahren ist. Sie hat italienische Vorschriften missachtet, die dem internationalen Seenotrecht widersprechen. Das Zerquetschen eines italienischen Schiffes ist eine Untat (Verbrechen), die international – auch in Deutschland – gesühnt wird. Den Landgang der illegalen Geretteten hat nicht die Kapitänin, sondern die italienische Polizei angeordnet!

Ob sie verurteilt wird oder nicht, ist keine juristische, sondern eine politische Frage.

Mann kann Punkt 3) als ethisch, also philosophisch angehen. Man kann es auch sein lassen.

Menschen aus Seenot zu retten, ist nach verschiedenen Seerechten auch dann angebracht, wenn die zu Rettenden absichtlich ihr Boot versenkt haben. Auch ein Selbstmörder hat ein Recht auf medizinische Hilfe. Auch ein Verbrecher (Vielfachmörder) hat ein Recht auf Rettung aus Seenot. Früher wurden selbst feindliche Soldaten aus dem Wasser gefischt.

Hätte die Sea-Watch-3-Kapitänin die in Seenot geratenen Menschen ins nahe Libyen zurückbringen dürfen?

Juristisch ja. Man darf juristisch keine in Seenot geratenen Menschen in einen Staat zurückbringen, wo sie verfolgt werden. Doch Libyen ist A) kein Staat und B) nicht das Fluchtland der in Seenot Geratenen. Das Fluchtland ist meist ein schwarzafrikanischer Staat. Libyen hingegen ist von den fliehenden Schwarzafrikanern freiwillig (bewusst) als Zielland auserwählt worden. Die Fliehenden hätten auch Tunesien, Marokko oder Ägypten ansteuern und von dort aus nach Europa übersetzen können. Sie haben jedoch Libyen erwählt, weil die anderen afrikanischen Mittelmeeranrainer den Flüchtenden größere Probleme bereiten als Libyen.

Seenotrettung und illegale Immigration sind weder juristisch, noch ethisch, noch logisch miteinander verbunden.

Letztendlich: Der allseits in Deutschland beliebte Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier spricht:
Wer Menschenleben rettet, kann nicht Verbrecher sein.

Diesen gefährlichen Satz hätte er nicht sagen sollen. „Wer einen Menschen rettet, rettet die Welt“ steht im Talmud Traktat Sanhedrin 37a, woraus der Koran abgeschrieben hat (nicht umgekehrt!). Wichtig: Wer einen Menschen rettet! Von 40 ist nicht die Rede.

Somit gilt: Wer 40 Menschenleben rettet, kann (muss nicht) Verbrecher sein!
Daraus folgt:
Der allseits in Deutschland beliebte Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier ist kein Religionsgelehrter.

Der Satz: Wer Menschenleben rettet, kann nicht Verbrecher sein, ist falsch, auch ohne den Talmud zu kennen.

Stalin ist sehr krank. Die besten Ärzte der Sowjetunion beraten, was zu tun ist.
„Wenn ER stirbt, wird man uns die Schuld geben und uns standrechtlich erschießen!
„Überlegt lieber, was uns passiert, wenn ER überlebt!

Zudem heißt es auf gutem Deutsch, den der höchste Deutsche beherrschen sollte:
Wer Menschenleben rettet, kann kein Verbrecher sein!

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Über Nathan Warszawski 535 Artikel
Dr. Nathan Warszawski (geboren 1953) studierte Humanmedizin, Mathematik und Philosophie in Würzburg. Er arbeitet als Onkologe (Strahlentherapeut), gelegentlicher Schriftsteller und ehrenamtlicher jüdischer Vorsitzender der Christlich-Jüdischen Gesellschaft zu Aachen.