Stundung der Sozialbeiträge: heute noch beantragen!

Zunächst eine wichtige und eilige Info für alle Unternehmen: Aktuell besteht die Möglichkeit, sich die Sozialversicherungsbeiträge für März und April stunden lassen. Um die Stundung noch für März zu erreichen, muss der Antrag jedoch NOCH HEUTEformlos bei der zuständigen Krankenkasse eingereicht werden. Den Link zu diesem Antrag finden Sie hier.

Ebenfalls wichtig für Unternehmen: Der Thüringer Schutzschirm gegen die Coronakrise bietet von großen Unternehmen bis zu Kleinunternehmern und Soloselbstständigen vielfältige Formen der Hilfe. In unserer Grafik erläutern wir Ihnen, welches Programm für Ihr Unternehmen geeignet ist und was konkret hinter den einzelnen Programmen steckt.

Auch für Beschäftigte systemrelevanter Berufsgruppen wird die Unterstützung ausgebaut: Der Kreis der Kinder, für die eine Notbetreuung an Schulen und Kitas angeboten wird. wurde erweitert. Notbetreuung wird nun u.a. auch für Kinder möglich, bei denen nur ein Elternteil unmittelbar mit der Versorgung von kranken und pflegebedürftigen Personen im Gesundheits- und Pflegewesen betraut ist. Außerdem wurden einige wenige Berufsgruppen zusätzlich in die Betreuung eingeschlossen, darunter Mitarbeiter, die in der Landwirtschaft arbeiten (einschließlich der Pflanzenproduktion), Jugendamtsmitarbeiter, die im Kinderschutz tätig sind und Angestellte der kassenärztlichen Vereinigung und Landesärztekammer. Zusätzlich werden Kinder betreut, bei denen dies aus Gründen des Kinderschutzes angezeigt ist.

Ob Verlängerung von Kurzarbeitergeld, Mieterschutz bei Zahlungsunfähigkeit wegen Corona oder Notfall-Kinderzuschlag – Der Bundestag hat gestern eine Vielzahl von Hilfen und Erleichterungen im Sozialbereich beschlossen. Wir haben Ihnen einen Überblick zusammengestellt.