Warum eigentlich immer nur Herr Guttenberg?

Sicherlich, der Verteidigungsminister hat einen überflüssigen Fehler begangen, den er bereut. Daß er daraus die Konsequenz gezogen hat, ist vollkommen richtig und auch, daß er seinen Titel der Bayreuther Universität zurückgeben will. Richtig nicht nur im Hinblick auf die Sache „Promotion“ generell, sondern auch auf sein eigenes Plagiat, dem mittlerweile auf jeder Seite siebzig Prozent Fremdanteil bescheinigt wurde.
Eine Promotion ist und bleibt eine nicht nur zeitaufwendige, sondern eben auch eine emotional höchst belastende Angelegenheit, die jeden Studierenden immer wieder an die Grenze der eigenen Möglichkeiten und der Verzweiflung bringt. Die Promotionszeit wirkt nachhaltig, die Arbeit wird oft hart erkämpft, oft gegen die Mühen der Ebene erstritten.
Nach einem Studiun, in dem sich der Studierende oft allein im überlasteten Unibetrieb fühlt, selbst mit den für eine gelingende Promotionsarbeit notwendigen Mitteln nicht recht vertraut wurde, wird von ihm nun eine Höchstleistung gefordert. Und das da der eine oder andere kapituliert, weil er dem selbstgesetztem Anspruch nicht gerecht wird, ist ein Phänomen, das keineswegs neu ist, auch die Zahl derer, die gerade noch den Titel erhalten, ist weitaus größer als die schön klingenden Noten wie summa cum und magna cum laude verlautbaren.
Doch ebenso wie der Promovierende dann in der Pflicht steht, sich für das Geschriebene zu verantworten, muß dann auch für den Betreuer eine Konsequenz folgen. Allzuoft werden Promotionen nicht sonderlich gut betreut, allzuoft gibt es Differenzen mit dem Doktorvater, die zum radikalen Bruch und möglicherweise gar zum Abbruch der Arbeit führen. Neben diesen negativen Fällen gibt es aber auch Sonderfälle, wo die Promotionsarbeit derart intensiv vom Betreuer gefördert wird, daß die Endnote keineswegs nur ein Produkt des Promovierenden ist. Kurzum: Benotungen bleiben relativ, auch wenn „Objektivität“ von außenstehenden Gutachtern garantiert werden soll.
Und im Falle Guttenberg, der immerhin seine Promotion mit der Höchstnote summa cum laude abschloß, muß sich nun auch sein Betreuer fragen, ob diese Bewertung mit den akademischen Maximen einer „gerechten“ und angemessenen Benotung zusammengehen kann. Immerhin hat auch er eine Verantwortung – eben nicht nur für seinen Prüfling, sondern auch für dessen Tat. Es hilft also immer weiter, selbst wenn dies im Zeitalter der Copyfähigkeit immer leichter geworden ist, fremde Texte heranzuziehen, um sie dann einfach zu kopieren, die Promovierenden so zu begleiten, daß das nun im Fall zu Guttenberg geschehene Schicksal der öffentlichen Bloßstellung den Promovierenden gar nicht ereilen kann. Der Prüfling muß möglicherweise vor sich selbst geschützt werden. Verantwortung hat damit also auch einen Adressaten auf der Professorenseite, der sich dieser nicht entziehen darf. Mit der Promotion von Guttenberg ist also auch der Doktorvater beschädigt. Denn dieser hätte dem Verteidigungsminister zumindest raten können, diese Arbeit nicht einzureichen, nicht nur weil ein Politiker immer in der öffentlichen Verantwortung steht, ständig in der Gefahr entlarvt und gemobbt zu werden, sondern weil es eben auch ein Recht auf die „Unverletzlichkeit der Menschenwürde“ gibt, das zumindest ein Prüfer im Fachbereich Jura kennen und achten müßte. Warum also immer nur Herr Guttenberg?

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