Kinderehen werden in Deutschland wie in der Islamischen Welt gültig sein

Deutscher Bundestag Foto: Stefan Groß

Der deutsche Bundesgerichtshof BGH hält das vom Bundestag 2017 geschlossene Kinderehen-Gesetz für verfassungswidrig. Das Gesetzt wird nun vom Bundesverfassungsgericht überprüft. Anlass ist ein junges Paar aus Syrien, welches im August 2015 in Deutschland irregulär einreist und deshalb einen Asylantrag stellt. Der Mann ist damals 21 Jahre, seine vor einem Scharia-Gericht geheiratete Ehefrau 14 Jahre alt. Die Heirat hat in Syrien vor der Flucht nach Deutschland stattgefunden, die Ehe ist vollzogen.

Immer mehr wahlberechtigte Deutsche empören sich über die zunehmende Anzahl von Kinderehen. Um Kinderschänder abzuschrecken, erlässt der Bundestag 2017 ein Gesetz, dass das deutsche Eherecht verschärft. Wenn ein Ehepartner zum Zeitpunkt der Heirat unter 16 Jahre alt ist, ist die Ehe unwirksam. Ist ein Partner zwischen 16 und 18 Jahre alt, kann die Ehe aufgehoben werden.

Der BGH muss nach dem neuen Gesetz entscheiden und die Unwirksamkeit der in Syrien von einem Scharia-Gericht geschlossenen Ehe feststellen. Doch die Richter halten die Neuregelung des Gesetzgeber für einen Verstoß gegen die Menschenrechte und das Grundgesetz. Denn „diese Regelung versagt den nach ausländischem Recht wirksam geschlossenen Ehen den gebotenen Schutz“, heißt es in dem veröffentlichten Beschluss.

Das Bundesverfassungsgericht prüft nun, ob das Eherecht-Gesetz des Bundestages verfassungswidrig ist. Die Chancen stehen ausgezeichnet, dass Kinderehen bald in Deutschland legalisiert werden. Schließlich gehört der Islam samt der ewig gültigen und unveränderbaren Scharia zu Deutschland. Parlamentarische Gesetze, die einem demokratischen Verfahren und nicht einem Glauben unterliegen, müssen sich den neuen Gegebenheiten anpassen.

Die Frage bleibt: Dürfen auch Ungläubige kleine Mädchen heiraten? Und wenn ja, wo und ab welchem Alter? Hier verstrickt sich die Scharia in Widersprüchen. Die Mehrheit der deutschen Politiker und der deutschen Bevölkerung erwarten vom Deutschen Bundesverfassungsgericht, islamkonform zu erteilen und nicht die Neueinwanderer zu verärgern. Der Schutz der Minderjährigen liegt uns am Herzen!

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Über Nathan Warszawski 535 Artikel
Dr. Nathan Warszawski (geboren 1953) studierte Humanmedizin, Mathematik und Philosophie in Würzburg. Er arbeitet als Onkologe (Strahlentherapeut), gelegentlicher Schriftsteller und ehrenamtlicher jüdischer Vorsitzender der Christlich-Jüdischen Gesellschaft zu Aachen.