Was plant Bundeskanzler Olaf Scholz mit seiner Regierungserklärung?

Wir müssen jetzt kraftvoll in die Modernisierung Deutschlands investieren

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In den zurückliegenden Tagen haben die Terroristen der Hamas endlich Geiseln freigelassen. Die Geiseln, ihre Freunde und Angehörigen haben in den vergangenen Wochen Unvorstellbares durchgemacht. Umso glücklicher und auch erleichterter bin ich, dass sie nun in Freiheit und in Sicherheit sind.

Dass unter den Freigelassenen auch mehrere Deutsche sind, ist ein weiterer Grund zur Freude. Allen, die sich in den zurückliegenden Tagen und Wochen für ihr Schicksal eingesetzt haben, in unzähligen vertraulichen Gesprächen, durch unermüdliche Diplomatie, sage ich für diesen Einsatz von ganzem Herzen Danke!

Natürlich ist diese Freilassung nur ein erster Schritt. Noch immer hält die Hamas mehr als hundert Männer, Frauen und Kinder in ihrer Gewalt. Auch sie müssen nun unverzüglich freigelassen werden. Die Bundesregierung wird dazu weiter mit ganzer Kraft beitragen.

Meine Damen und Herren, ich möchte heute hier im Deutschen Bundestag erklären, wie die Regierung mit den Folgen des jüngsten Urteils des Bundesverfassungsgerichts umgeht. Das Gericht hat sich am 15. November erstmals sehr detailliert und sehr weitreichend dazu geäußert, wie die sogenannte Schuldenbremse im Grundgesetz genau anzuwenden ist. Bereits zuvor gab es in derselben Sache einen Eilantrag. Schon in diesem Beschluss hielt das Gericht mit Blick auf die Regelung zur Schuldenbremse fest – ich zitiere -, dass „die Tatbestandsvoraussetzungen der maßgeblichen Verfassungsnormen in der Rechtsprechung des Senats bislang noch keine Konturierung erfahren haben“. „Noch keine Konturierung“, das heißt, vieles im Umgang mit der Schuldenbremse war bislang rechtlich eher nicht eindeutig geklärt.

In dieser Lage haben wir vor zwei Jahren haushaltspolitische Einschätzungen vorgenommen, die vom Verfassungsgericht nun rechtlich verworfen worden sind. Das Bundesverfassungsgericht hat dadurch Klarheit geschaffen, und das Gericht hat das letzte Wort. So ist es gute demokratische Tradition.

Wissenschaftlich mag das Urteil weiter diskutiert werden, politisch aber ist die Diskussion mit dem Karlsruher Richterspruch beendet. Mit dem Wissen um die aktuelle Entscheidung hätten wir im Winter 2021 andere Wege beschritten, Wege, die das Gericht in seinem Urteil ebenfalls gewiesen hat. Das Urteil betrifft die Haushaltspraxis dieser Regierung, aber auch früherer und künftiger Regierungen. Das Urteil betrifft die bisherige Praxis des Bundes genauso wie die vieler Länder, nicht nur, weil auch die Länder zum Teil in ganz ähnlicher Weise wie der Bund Sondervermögen nutzen.

Wir haben in den vergangenen Tagen intensiv über die Folgen des Urteils beraten. Diese Beratungen sind – wie sollte es anders sein? – noch nicht abgeschlossen; Sorgfalt geht dabei vor Schnelligkeit.

Klar ist: Dieses Urteil schafft eine neue Realität – für die Bundesregierung und für alle gegenwärtigen und die zukünftigen Regierungen im Bund und in den Ländern, eine Realität, die es allerdings schwieriger macht, wichtige und weithin geteilte Ziele für unser Land zu erreichen.

Schwierig geworden ist es auch, weil Deutschland in den vergangenen zwei Jahren von schweren, unvorhergesehenen äußeren Krisen erschüttert worden ist. Uns stellt das vor Herausforderungen, wie unsere Republik sie in dieser Konzentration und Härte wohl noch nicht erlebt hat.

527 Todesfälle und 69 601 Neuansteckungen am Tag – so lauteten die Zahlen im Coronatagesbericht des RKI am 8. Dezember 2021. Das war der Tag des Amtsantritts dieser Bundesregierung. Unser Land befand sich seinerzeit mitten in der Delta-Welle; Omikron stand bevor. Ganze Wirtschaftssektoren standen mit dem Rücken zur Wand.

Zwei Monate später griff Russland die Ukraine an. Es gibt keinen Zweifel daran: Dieser Eroberungskrieg auf europäischem Boden schafft auf Jahre hinaus eine vollkommen veränderte sicherheitspolitische Lage für Deutschland und für ganz Europa. Unser Land war darauf unzureichend vorbereitet.

Wir haben daraus Konsequenzen gezogen, übrigens auch gemeinsam mit Ihrer Fraktion, Herr Merz, und dafür bin ich dankbar.

Deutschland ist heute der zweitgrößte Unterstützer der Ukraine – nach den Vereinigten Staaten von Amerika -, auch bei den Waffenlieferungen. Wir setzen diese Unterstützung fort, so lange wie nötig. Unsere zivile Unterstützung kommt noch hinzu, über den Bundeshaushalt und auch über die Europäische Union – Geld, das wir bei Regierungsantritt und vor Kriegsbeginn natürlich nicht eingeplant hatten.

Und doch ist diese Unterstützung von existenzieller Bedeutung, für die Ukraine – das ist klar -, aber am Ende auch für uns in Europa. Denn niemand von uns möchte sich ausmalen, welche noch viel gravierenderen Konsequenzen es für uns hätte, wenn Putin diesen Krieg gewönne. Mehr als 1 Million Ukrainerinnen und Ukrainer – Frauen, Männer und Kinder – sind innerhalb weniger Wochen vor Leid und Tod in ihrer Heimat nach Deutschland geflohen. Wir haben sie hier bei uns aufgenommen; das war richtig.

Das war ein Gebot der Menschlichkeit. Aber natürlich bedeutet die Aufnahme so vieler Menschen eine enorme Anstrengung, selbst für ein so starkes Land wie Deutschland. Kurz nach Kriegsbeginn hat Putin dann die Gaslieferungen nach Deutschland zunächst gedrosselt und schließlich über Nacht komplett eingestellt. Nord Stream 1 und eine der Röhren von Nord Stream 2 wurden gesprengt, die Pipelines also, die uns in den kommenden Jahren mit günstigem Gas versorgen sollten, Gas, das meine Amtsvorgängerin immer wieder und zu Recht als die notwendige Brückenenergie für die Energiewende bezeichnet hat.

Mit dem Wegfall von Lieferungen aus Russland fehlten auf dem Weltmarkt praktisch von einem Tag auf den anderen 120 Milliarden Kubikmeter Gas – wohlgemerkt: bei gleichbleibender Nachfrage! Sie alle kennen die Folgen: Die Marktpreise gingen durch die Decke; zwischenzeitlich hatten sie sich mehr als verzehnfacht. Und noch immer ist Gas, unsere Brückenenergie, mehr als doppelt so teuer wie zu Beginn der Energiekrise.

Das geht nicht spurlos vorbei an einem Industrieland wie Deutschland. Wir haben nicht nur schnell reagiert und in Rekordzeit Flüssiggasterminals an den norddeutschen Küsten gebaut. Im vergangenen Winter 2022 haben wir bis zu 200 Milliarden Euro bereitgestellt, um den Bürgerinnen und Bürgern und unseren Unternehmen in dieser dramatischen Notlage die Sicherheit zu geben, damit sie zurechtkommen.

Und es war richtig, zu helfen; denn so haben wir Millionen Bürgerinnen und Bürgern und vielen Betrieben durch diese enorm schwierige Zeit geholfen. Dabei war von Beginn an klar: Es reicht nicht aus, nur auf den Winter 2022/23 zu schauen. Es ging immer auch um den Winter 2023/24, von dem uns nahezu alle Expertinnen und Experten einhellig gesagt haben, er könne noch kritischer werden als der vorherige. Wenn wir die Mittel, die 2023 für diese Hilfen nötig gewesen sind, nun noch einmal im Haushalt verankern, dann bestätigen wir lediglich, was wir schon Ende 2022 beschlossen hatten. Was damals nötig und richtig war, ist heute noch genauso nötig und richtig.

Die Coronapandemie habe ich gerade schon erwähnt. Auch hier war es nötig und richtig, dass wir noch in der Vorgängerregierung umfangreiche Coronahilfen beschlossen haben – über mehrere Jahre hinweg. Auch hier ging es um Sicherheit und um eine Perspektive für die Bürgerinnen und Bürger. So und nur so ist Deutschland besser durch diese Jahrhundertpandemie gekommen als viele andere Länder.

Es war nötig und richtig, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass wir unmittelbar nach dem Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine ein Sondervermögen beschlossen haben, um unsere Bundeswehr über die kommenden Jahre hinweg zu stärken und besser aufzustellen.

Und es war nötig und richtig, meine Damen und Herren, dass wir den Bürgerinnen und Bürgern in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen, insbesondere den Bürgerinnen und Bürgern im Ahrtal, geholfen haben, als ihr Hab und Gut 2021 von den Wassermassen zerstört wurde.

Natürlich ist der Wiederaufbau nach einer solchen Katastrophe nicht in fünf Monaten beendet. So ein Wiederaufbau, oftmals von null, dauert Jahre. Wir schulden es den Opfern und den Betroffenen vor Ort, dass wir ihnen dabei solidarisch zur Seite stehen, so wie wir es gemeinsam beschlossen und versprochen haben.

Wir wollen die Hilfen für das Ahrtal und die Energiepreishilfen daher noch einmal im Haushalt für dieses Jahr verankern und von der Ausnahmeregel in Artikel 115 des Grundgesetzes Gebrauch machen. So schlagen wir es Ihnen im Zusammenhang mit dem Nachtragshaushalt 2023 vor. Das Bundesverfassungsgericht hat diesen Weg in seinem Urteil ausdrücklich gewiesen. Mehr noch: Es hat bestätigt, dass dem Gesetzgeber in außergewöhnlichen Notsituationen, wie Artikel 115 Absatz 2 Satz 6 sie vorsieht, ein Einschätzungs- und Beurteilungsspielraum zukommt.

Eine neue Realität schafft das Urteil allerdings insofern, als Hilfen in solchen Notsituationen nun jedes Jahr vom Bundestag neu beschlossen werden müssen, aber auch neu beschlossen werden können. Damit trägt das Gericht dem Umstand Rechnung, dass die üblichen Spielräume eines regulären Haushalts in solchen Notsituationen eben nicht ausreichen können.

Wie also gehen wir mit dieser Realität nun konkret um?

Erstens. Noch am Tag des Urteils hat der Bundesfinanzminister Ausgaben aus dem Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds gesperrt. Von der Sperre ausgenommen sind Verpflichtungen, die der Bund schon vertraglich eingegangen ist. Ausgenommen sind außerdem Maßnahmen, die die Energieeffizienz und den Einsatz erneuerbarer Energien im Gebäudebereich fördern. Das gebieten die Rechtssicherheit und die Verlässlichkeit gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern. Mit einem Nachtragshaushalt für 2023 werden wir zudem die Rücklage des Klima- und Transformationsfonds um 60 Milliarden Euro verringern.

Zweitens. Wir haben Vorsorge getroffen, damit nicht automatisch neue finanzielle Verpflichtungen für die kommenden Jahr eingegangen werden, und zwar so lange, bis wir alle Fragen präzise beantwortet haben, die sich nach dem Urteil stellen.

Wichtig ist: Laufende Ausgaben sind davon nicht betroffen. Der Staat wird seinen Aufgaben auch weiterhin gerecht. Ich sage das auch an die Bürgerinnen und Bürger gerichtet, die aufgrund manch wilder Vorschläge und manch gezielter Falschmeldungen in den sozialen Medien verunsichert sind. In Ihrem Alltag hier und heute ändert das Urteil des Bundesverfassungsgerichts nichts, völlig unabhängig davon, ob sie Kindergeld oder BAföG bekommen, eine Rente oder Wohngeld.

Drittens. Wir stellen sicher, dass der laufende Haushalt 2023 allen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entspricht. Das Kabinett hat gestern dem Entwurf eines Nachtragshaushalts für 2023 zugestimmt. Dieser wurde dem Bundestag als Haushaltsgesetzgeber zugeleitet. Zudem werden wir dem Bundestag, wie schon gesagt, vorschlagen, einen Beschluss gemäß Artikel 115 Absatz 2 des Grundgesetzes zu fassen. Ich habe es gerade erwähnt: Damit sichern wir nachträglich die Energiepreisbremsen für 2023 ab, die im Zuge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine erforderlich geworden sind. Das ist wichtig für die Bürgerinnen und Bürger, für unsere Krankenhäuser und für die Unternehmen. Und damit sichern wir auch die Unterstützung für die vom Hochwasser betroffenen Familien in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen.

Wichtig ist: Wir stellen dadurch die bereits vom Bundestag bewilligten Mittel zur Krisenbewältigung auf eine andere Rechtsgrundlage. So tragen wir den Vorgaben des Verfassungsgerichts Rechnung, aber eben auch der Tatsache, dass die Energiepreiskrise jetzt definitiv noch nicht ganz beendet ist und die Zerstörungen nach einer Jahrhundertflut noch nicht beseitigt sind. Dass wir die Energiepreisbremsen gleichwohl zu Beginn des kommenden Jahres beenden können, hat einen einfachen Grund: Inzwischen sind überall in Deutschland wieder Strom- und Gastarife verfügbar, die zwar deutlich höher liegen als vor der Krise, aber meist unterhalb der Obergrenzen, die wir für die Preisbremsen gezogen haben, und ebenfalls spürbar unterhalb der Preise im vergangenen Herbst und Winter. Unsere Gasspeicher haben wir zudem so gut gefüllt, dass wir nicht mit plötzlichen Preissprüngen rechnen. Klar ist aber auch: Sollten die Preise für Energie dennoch erneut unerwartet dramatisch steigen, sind wir jederzeit in der Lage, kurzfristig zu handeln.

Viertens. Die Regierungsfraktionen haben vergangene Woche beschlossen, über die Auswirkungen des Urteils auf den Haushaltsentwurf für 2024 ausführlich zu beraten. Dafür haben sie den Abschluss der Haushaltsberatungen verschoben. Das gibt uns Zeit, vorhandene Spielräume im Haushalt auszuloten, Schwerpunkte zu setzen und natürlich auch Ausgaben zu beschränken. Zusammen mit dem Bundestag arbeiten wir nun intensiv daran, alle Beschlüsse, die für den Haushalt 2024 nötig sind, so schnell wie möglich zu treffen. Denn die Bürgerinnen und Bürger und unsere Unternehmen brauchen in unruhigen Zeiten Klarheit.

Und ganz klar ist: Die Bürgerinnen und Bürger können darauf vertrauen, dass der Staat seine Zusagen ihnen gegenüber einhält. Wir lassen niemanden allein mit den Herausforderungen, mit denen wir es aktuell so geballt zu tun haben. „You’ll never walk alone“, das habe ich im vergangenen Jahr versprochen, und dabei bleibt es.

Ich weiß jetzt nicht, wie ich Ihren Spaß interpretieren soll, aber vielleicht ja so: You walk without the Christian Democratic Union. – Das ist vielleicht kein so guter Einfall. Am Ende geht es dabei auch um etwas Grundsätzliches, nämlich um den Zusammenhalt in unserem Land, um den Sozialstaat. Es geht um die Frage: Steht jeder für sich allein, wenn es schwierig wird, oder haken wir uns unter?

Ich bin zutiefst überzeugt: Wir alle kommen besser zurecht, wenn wir niemanden zurücklassen. Wir alle kommen besser zurecht, wenn wir uns den Herausforderungen Seite an Seite stellen. Klar ist auch: In unserer Unterstützung der Ukraine und bei der Bewältigung der Energiekrise dürfen wir auf keinen Fall nachlassen. Das wäre nicht verantwortlich, das würde unsere Zukunft gefährden. Zugleich wäre es ein schwerer, ein unverzeihlicher Fehler, über die Bewältigung all dieser akuten Herausforderungen die Modernisierung unseres Landes zu vernachlässigen.

Diese Modernisierung ist nötig und richtig. Sie schafft die Voraussetzung für gute Arbeitsplätze und eine starke Wirtschaft, damit das Fundament unseres künftigen Wohlstands gesichert bleibt. Natürlich haben auch die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder das allergrößte Interesse daran, dass Zukunftsinvestitionen bei ihnen vor Ort auch zustande kommen,

Investitionen etwa in die Chipindustrie, in klimafreundlichen Stahl oder in Batteriefabriken. Uns eint darüber hinaus eine Überzeugung: Nur wenn sich Deutschland modernisiert, werden wir in der Lage sein, auch künftig auf unvorhergesehene Krisen kraftvoll zu reagieren.

Meine Damen und Herren, wir haben zu Beginn unserer Regierung entschieden, nicht länger zuzusehen, wie Deutschlands Infrastruktur verfällt. Uns war klar: Wir müssen jetzt kraftvoll in die Modernisierung Deutschlands investieren. Wir müssen jetzt dafür sorgen, dass wir in Deutschland die Transformation unserer Wirtschaft hinbekommen und als starkes Industrieland wettbewerbsfähig bleiben.

Und wir müssen jetzt alles daransetzen, die Energiewende in Deutschland und Europa endlich voranzubringen, die von vielen Vorgängerregierungen versprochen, aber niemals wirklich umgesetzt wurde. Wir müssen jetzt den Reformstau auflösen. Wir müssen jetzt Tempo machen nach Jahren des Stillstands.

Zu all diesen Zielen stehe ich. An all diesen Zielen arbeitet die von mir geführte Bundesregierung von Tag eins an. Die großen Modernisierungsvorhaben für unser Land sind nicht hinfällig geworden, im Gegenteil: Egal wo man hinschaut, ob in die USA oder nach Frankreich, nach China oder Japan, überall sind Regierungen dabei, massiv in die Zukunft zu investieren. Weltweit investieren Länder in moderne und digitale Infrastruktur, in saubere Energieversorgung und in klimafreundliche Technologien. Wir sind mitten im Aufbruch in eine neue Ära, vergleichbar in seiner Dimension nur mit dem Aufbruch in das Industriezeitalter. Jetzt, schon in den allernächsten Jahren, entscheidet sich, wo künftig Wertschöpfung stattfindet, wo Innovation und Wohlstand zu Hause sind in einer klimaneutralen Welt.

Ich will, dass Deutschland ganz vorne dabei ist; denn es geht für uns alle um viel. Es geht um sichere Arbeitsplätze. Es geht um eine wettbewerbsfähige Wirtschaft. Es geht um ein gutes Leben für kommende Generationen. Und es geht um unsere Fähigkeit, auch künftige Krisen sicher zu bewältigen.

Mit diesen klaren Prämissen beraten wir jetzt über den Haushalt für das kommende Jahr, mit der nötigen Ruhe und in Verantwortung für unser Land. Darauf können die Bürgerinnen und Bürger sich verlassen; dafür stehe ich als Bundeskanzler.

Quelle: Bundestag

Finanzen

Über Olaf Scholz 5 Artikel
Olaf Scholz ist ein deutscher Politiker. Er ist seit dem 8. Dezember 2021 der neunte Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland. Zuvor war der geborene Osnabrücker von Mai bis Oktober 2001 Innensenator von Hamburg, von November 2007 bis Oktober 2009 Bundesminister für Arbeit und Soziales der Bundesrepublik Deutschland, von März 2011 bis März 2018 Erster Bürgermeister von Hamburg sowie im Anschluss bis zu seiner Wahl zum Bundeskanzler Bundesminister der Finanzen und Vizekanzler der Bundesrepublik Deutschland.