Gute Zeiten – schlechte Zeiten: Die Schuldenbremse des Grundgesetzes

Ampel, Quelle: SGL

Nachdem die Ampel-Regierung vor gut einer Woche die wohl härteste Zurechtweisung durch das Bundesverfassungsgericht erfahren hat, die eine Bundesregierung in Karlsruhe jemals kassiert hat, beginnt jetzt Phase 3 der Aufarbeitung: Nach der Schockphase (Schweigen) folgte zunächst die Trotzphase („Vielen Dank, Friedrich Merz“) und in dieser Woche nun die Ausweichphase: Wie kommen wir nur um diese Entscheidung drumherum? Nach Schockstarre und Beschimpfung der Antragsteller (und ein bisschen klingt mit: „ignorantes Verfassungsgericht“) nun also Hektik in der Bundesregierung. Wie kann man den Bundeshaushalt 2023 noch retten und vor allem: Wie bekommen wir einen verfassungskonformen Bundeshaushalt für 2024 hin?

Für 2023 zeichnet sich eine Lösung ab: Die bereits getätigten Ausgaben aus dem Klima- und Transformationsfonds KTF werden ebenso wie die Zahlungen aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds WSF nachträglich umgebucht in den regulären Haushalt. Der wiederum nimmt die Schulden auf, die eigentlich im KTF („Wumms“) und im WSF („Doppelwumms“) gebunkert waren und finanziert sie auf der Grundlage einer nachträglich festgestellten außergewöhnlichen Notlage. Die wiederum wird begründet mit den stark gestiegenen Energiepreisen nach dem Krieg in der Ukraine, die im Winter 2022 noch weit in das Jahr 2023 hinein fortgewirkt haben. Eine gewagte Konstruktion, sowohl im Verfahren als auch in der Begründung, aber die Sachverständigen aus der Anhörung des Haushaltsausschusses nach der Verfassungsgerichtsentscheidung halten ihn für gangbar.

So einfach wird das für 2024 dagegen nicht. Die Energiepreise sind wieder stark gesunken, viele der verbleibenden Probleme des Landes sind hausgemacht und entziehen sich eben keineswegs dem Zugriff des Staates, was eine weitere Voraussetzung für die Aussetzung der Schuldenbremse wäre. Es gibt 2024 keine außergewöhnliche Notlage mehr – die gegenwärtige Lage ist schwierig, keine Frage, aber außergewöhnlich ist sie nicht, im Gegenteil: So, wie sie gegenwärtig ist, dürfte die Lage auf absehbare Zeit bleiben.

Da die Ampel aber trotzdem Geld braucht, um ihre „Transformation“ zu bezahlen, jedenfalls die „Transformation“, die sich vor allem die Grünen vorstellen, werden die Einnahmen des Bundes nicht reichen, um einen Haushalt aufzustellen, der die Schuldenbremse einhält. Und weil ein Aussetzen der Schuldenbremse wegen einer Naturkatastrophe oder einer außergewöhnlichen Notlage nicht mehr in Betracht kommt, wird gleich die Schuldenbremse insgesamt ins Visier genommen: Sie passe nicht mehr in die Zeit, Notlage sei jetzt immer („Klimanotlage“) und sie sei überhaupt eine „Zukunftsbremse“, die man jetzt schleunigst überwinden müsse, denn das Land brauche dringend „Zukunftsinvestitionen“.

Und Zukunftsinvestitionen sind so ziemlich alle Ausgaben, die die Grünen und die SPD jetzt und sofort so gerne hätten: Förderung für Industrieansiedlungen, Geld für die Infrastruktur, Geld für die Bildung, Geld für die Umstellung auf grüne Stahl-, Zement- und Papierproduktion, Förderprogramme für die Wärmepumpe in privaten Haushalten, höheres „Bürgergeld“ als Investition in den gesellschaftlichen Zusammenhalt, Kindergrundsicherung als Investitionen in die Familien und so weiter.

So werden sukzessive alle Staatsausgaben zu „Investitionen“ erklärt. Diesen segensreichen Investitionen in unsere Zukunft stehe nun nur noch die antiquierte „Schuldenbremse“ des Grundgesetzes im Weg – und mit ihr einige Gestrige, die den Geist der neuen Zeit noch immer nicht verstanden haben.

Der Furor gegen die Schuldenbremse missachtet dabei gern die Gründe, die vor 15 Jahren zu dieser Grundgesetzänderung geführt haben, nämlich genau die Umdeutung aller möglichen Staatsausgaben zu „Investitionen“, die nach der alten Regelung immer höher sein mussten als die aufgenommenen Schulden.

Da die Schulden vor allem unter den SPD-geführten Regierungen auf immer neue Höchststände anstiegen, musste der Investitionsbegriff auch immer weiter ausgedehnt werden, genau wie heute wieder. Und deshalb wurde genau die Regelung in das Grundgesetz eingeführt, die wir heute haben, nämlich eine strikte Verschuldungsobergrenze in guten Zeiten und eine Ausnahme für schlechte Zeiten.

Das Grundgesetz schützt damit die Staatsfinanzen vor dem allzu dreisten Zugriff der Regierenden, es schützt auch den Haushaltsgesetzgeber vor sich selbst, und es schützt die Spielräume in den öffentlichen Haushalten für zukünftige Generationen. „Nachhaltigkeit“ in den Staatsfinanzen könnte man das nennen, ein Begriff, den SPD und Grüne in jeder umweltpolitischen Debatte gern im Munde führen, in den Haushaltsberatungen dagegen nie.

Damit zwingt die Schuldenbremse des Grundgesetzes die Bundesregierung nun zu dem, was sie eigentlich schon unmittelbar nach dem Beginn des Ukraine-Krieg hätte tun sollen, nämlich zu einer Neuordnung der Prioritäten der deutschen Politik. Man könnte es auch „Zeitenwende“ nennen, die mit fast zwei Jahren Verspätung von einer fast folgenlosen Floskel zum Imperativ der Bundesregierung wird. Wenn die selbst ernannte „Fortschritts-Koalition“ noch die Kraft dazu hätte, könnte dies sogar eine Chance zu einem grundlegenden Politikwechsel in Deutschland sein. Und den brauchen wir dringend – mit dieser Regierung oder spätestens nach ihr.

Quelle: MerzMail

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