KLIMANEUTRALITÄT BIS 2045 ALS STAATSZIEL MIT VERFASSUNGSRANG IM GRUNDGESETZ VERANKERT?

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#KLIMANEUTRALITÄT BIS 2045 ALS STAATSZIEL MIT VERFASSUNGSRANG IM GRUNDGESETZ VERANKERT?
Das wäre natürlich vollkommen absurd. So etwas kann eine Partei als ihr politisches Ziel formulieren, aber so etwas gehört nicht in die Verfassung. Und das wurde, soweit ich sehen kann, auch nicht beschlossen zwischen Union, SPD und GRÜNEN, auch wenn die GRÜNEN das vermutlich gerne hätten und bestimmte Kreise das verbreiten. Worum es tatsächlich geht, ist eine #Zweckbindung für die 500 Mrd. Euro Investitionen. Diese 500 Mrd. Euro müssen entweder a) in die Infrastruktur investiert werden oder b) der Klimaneutralität dienen. Dabei wird keine Bindung vorgenommen, wie viel in Infrastruktur und wie viel in Klimaneutralität investiert werden muss. Die Bundesregierung ist hier nach meiner Interpretation vollkommen frei in der Verteilung zwischen diesen beiden Zielen. Sie ist lediglich gebunden, diese 500 Milliarden Euro nicht für andere Ziele als diese zwei verwenden zu dürfen. Eine Zweckbindung ist dabei etwas VOLLKOMMEN ANDERES als ein allgemeines Staatsziel.
Allgemeines #Staatsziel würde bedeuten, Deutschland müsse sich bemühen, bis 2045 klimaneutral zu werden. Und wenn dafür nicht 100 oder 500 Milliarden Euro nötig wären, sondern eine Billion Euro oder noch mehr, so müsste Deutschland zumindest versuchen, das aufzubringen, sofern dem nicht andere Staatsziele und Strukturprinzipien etc. entgegenstehen. Die Regierung müsste aber auf jeden Fall viele andere Dinge dem unterordnen, weil das ja ein grundgesetzlich verankertes Staatsziel wäre. Dem ist natürlich nicht so! Das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 muss nicht erreicht werden. Das wird nicht als Staatsziel im Grundgesetz verankert. Festgelegt ist nur: 1. Dass diese 500 Mrd. Euro zusätzliche Investitionen a) in die Infrastruktur oder b) in die Klimaneutralität erfolgen müssen, in keine anderen Projekte. Und 2. dass von diesen 500 Milliarden 100 Milliarden Euro in den Klima- und Neutralitätsfonds zugeführt werden (der evtl. auch in Kernenergie oder Kernfusion investieren könnte). Das ist gemeint und so formuliert. Mehr nicht.
Das kann man natürlich auch kritisieren, gut oder schlecht finden, aber das ist etwas VÖLLIG ANDERES als ein grundgesetzlich festgeschriebenes allgemeines Staatsziel mit Verfassungsrang. Nochmals, es geht hier ausschließlich um den Zweck dieser 500 Milliarden Euro, die in den nächsten zwölf Jahren über einen Kredit für ein „Sondervermögen“ investiert werden dürfen, wofür die zu verwenden sind. Sonst nichts.
Artikel 123h