City-Experte zu Regeln für Flughafen-Zeitnischen

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Nachfolgend finden Sie einen von DR. STEVEN TRUXAL [1] verfassten
Artikel. Dr. Truxal ist Dozent für Rechtswissenschaften und
stellvertretender Dekan an der City Law School, London.

OVID-19 UND REGELN FÜR FLUGHAFEN-ZEITNISCHEN: WAS HAT SICH FÜR
EUROPÄISCHE FLUGGESELLSCHAFTEN GEÄNDERT UND WIE GEHT ES WEITER?

DR. STEVEN TRUXAL ERKLÄRT, WARUM UND WIE DIE REGELN FÜR DIE ZUWEISUNG
VON ZEITNISCHEN AUF EUROPÄISCHEN FLUGHÄFEN ANGESICHTS DER NEUARTIGEN
CORONAVIRUS-PANDEMIE GEÄNDERT WURDEN.

VON DR. STEVEN TRUXAL, DOZENT FÜR RECHTSWISSENSCHAFTEN UND
STELLVERTRETENDER DEKAN (INTERNATIONAL), CITY LAW SCHOOL, LONDON

Der Ausbruch von COVID-19 löste einen starken Rückgang der weltweiten
Nachfrage nach Flugreisen aus. Gleichzeitig schlossen viele Staaten ihre
Grenzen oder ergriffen andere Maßnahmen, um die Bewegungsfreiheit von
Flugreisenden einzuschränken.

Trotzdem haben einige Fluggesellschaften bis vor kurzem weiterhin nahezu
leere Flugzeuge eingesetzt. Eine Fluggesellschaft, die Leerflüge
betreibt, erscheint zwar absurd; das kostet teuer, von der
Umweltschädlichkeit ganz zu schweigen. Was hat denn die
Fluggesellschaften dazu bewogen? Was haben die am 1. April 2020 in Kraft
getretenen COVID-19-Flughafen-Slot-Regeln daran geändert, und wie geht
es für die europäischen Fluggesellschaften weiter?

Die Fluggesellschaften treffen sich zweimal jährlich zu weltweiten
Slot-Konferenzen [2], die vom Internationalen Luftverkehrsverband
veranstaltet werden: im Juni zur Erörterung der Winterperiode (auf der
Nordhalbkugel), und im November zur Auswertung der Sommerperiode. Seit
1947 treffen sich die Fluggesellschaften, um ihre Flughafenzeitnischen
für die nächste Saison zu besprechen und die
„Interline“-Möglichkeiten auszuloten. Eine Interline (Vereinbarung)
zwischen zwei oder mehr Fluggesellschaften ermöglicht es einem
Passagier, Flüge auf einer einzigen Flugroute zu reservieren, die von
mehreren Fluggesellschaften durchgeführt werden kann.

So bucht man beispielsweise eine Reise von London nach Bangkok, das
Segment London-Kopenhagen wird von British Airways betrieben und
Kopenhagen-Bangkok wird von SAS Scandinavian Airlines durchgeführt.

Fluggesellschaften benötigen Zeitnischen zur Nutzung der
Flughafeninfrastruktur, einschließlich Start- und
Landebahngenehmigungen. Die Nachfrage nach Flugreisen stieg dramatisch
an, nachdem die Luftverkehrsmärkte im Vereinigten Königreich und im
übrigen Europa dereguliert und liberalisiert [3]
wurden, und insbesondere mit dem Wachstum der Billigfluggesellschaften.
Allerdings hat der Ausbau der notwendigen Flughafeninfrastruktur nicht
immer mit der Nachfrage Schritt gehalten; im Gegenzug sind viele
Flughäfen überlastet, und es gibt kaum noch Zeitnischen auf den
Flughäfen.

WIE FUNKTIONIERT DIE SLOT-VERGABE IN DER PRAXIS?

Wenn Kapazitäten für den Zugang zur Flughafeninfrastruktur vorliegen,
weist ein „Slot-Koordinator“ einer antragstellenden Fluggesellschaft
eine Reihe von Slots aus dem „Slot-Pool“ zu. Gemäß der Verordnung
95/93 [4] über europäische Flughäfen muss eine Fluggesellschaft die
zugewiesene Abfolge von Zeitnischen für mindestens 80% der Zeit
während der Saison, für die sie zugewiesen wurde, betreiben. Dies wird
allgemein als „use-it-or-lose-it“- oder „80/20-Regel“ bezeichnet.
Vorbehaltlich dieser Regel, die vom Koordinator durchgesetzt wird,
werden Zeitnischen mit festgelegtem historischem Vorrang, den
„angestammten Rechten“, an etablierte Luftfahrtunternehmen neu
zugewiesen.

Wenn keine Zeitnischen verfügbar sind, können Fluggesellschaften sie
gegen Geld oder andere Gegenleistungen eintauschen. Auf britischen
Flughäfen sind Tauschgeschäfte besonders verbreitet, deren
Rechtmäßigkeit 2008 geklärt wurde. [5]Im Jahr 2017 kaufte die
International Airlines Group, die Muttergesellschaft von British
Airways, Flughafenzeitnischen von der zusammengebrochenen
Fluggesellschaft Monarch Airlines für 60 Millionen [6] Pfund Sterling.

Flughafenzeitnischen sind wertvolle wirtschaftliche Ressourcen, weshalb
die Fluggesellschaften einen Anreiz haben, sie zu behalten – zu welchem
Preis auch immer.

Daher werden die Fluggesellschaften selbst angesichts des COVID-19 und
der großen wirtschaftlichen Unsicherheit weiterhin leere Flugzeuge
betreiben, da sie befürchten, dass bei einem Ausfall von mindestens 80%
des Flugbetriebs in der laufenden Saison die Slots an den Slot-Pool
zurückgegeben werden und ihnen die Slots der nächsten Saison verloren
gehen. Das heißt, sofern und solange die Regeln nicht geändert werden.

COVID-19-ZEITNISCHENREGELN

Bis 2003 hatte die Erfahrung gezeigt, dass die Verordnung 95/93 durch
notwendige Änderungen [7] verstärkt werden musste, um „eine möglichst
umfassende und flexible Nutzung begrenzter Kapazitäten auf
überlasteten Flughäfen zu gewährleisten“. Die folgende Änderung
wurde in Artikel 10 Absatz 4 der Slot-Pool-Bestimmung eingeführt:

a) unvorhersehbare und unvermeidbare Umstände außerhalb der Kontrolle des Luftfahrtunternehmens führen zu:

– Startverbot für den Luftfahrzeugtyp, der im Allgemeinen für den betreffenden Flugdienst verwendet wird;

– Schließung eines Flughafens oder Luftraums;

– schwerwiegender Störung des Betriebs auf den betreffenden Flughäfen, einschließlich der Abfolgen von Zeitnischen auf anderen Flughäfen der Gemeinschaft im Zusammenhang mit Strecken, die von dieser Störung betroffen sind, während eines wesentlichen Teils der betreffenden Flugplanperiode;

Während Artikel 10 Absatz 4 den Zeitnischenkoordinatoren erlaubt, die
Nichtbedienung von Flughafenzeitnischen für Zeiträume außer Acht zu
lassen, in denen das Luftfahrtunternehmen aufgrund unvorhersehbarer
Situationen, wie der Schließung von Flughäfen oder eines Luftraums,
nicht in der Lage ist, geplante Flugdienste durchzuführen, geht er
nicht auf die neuartige Situation des COVID-19-Ausbruchs ein. Daher war
es unerlässlich, die Verordnung 95/93 erneut zu ändern.

Am 13. März 2020 kündigte [8] die Präsidentin der Europäischen
Kommission, Ursula von der Leyen, die lang ersehnte Änderung der
80/20-Regel an [8]. Nach der neuen COVID-19-Zeitnischenregelung, die am

  1. April 2020 durch die Änderungsverordnung (EU) 2020/459 in [9] Kraft
    getreten ist, wird die 80/20-Regel im Zeitraum vom 1. März 2020 bis zum
  2. Oktober 2020 vorübergehend ausgesetzt.

Die Aussetzung der 80/20-Regel ist nicht beispiellos. Tatsächlich wurde
die Verordnung 95/93 so geändert, dass die 80/20-Regel [10] nach den
Ereignissen des 11. September 2001, während des Irak-Krieges, während
der SARS-Epidemie 2003 und nach der Finanzkrise 2008/2009 vorübergehend
ausgesetzt wurde [10].

Damit die Europäische Kommission in Zukunft gegebenenfalls schneller
reagieren kann, haben ihr das Europäische Parlament und der
Europäische Rat die Befugnis übertragen, bis zum 2. April 2021
delegierte Rechtsakte zur 80/20-Regel zu erlassen. Die Kommission wird
die Situation anhand der neuen Kriterien überwachen und dem
Europäischen Parlament und dem Rat bis zum 15. September 2020 einen
zusammenfassenden Bericht vorlegen.

WIE GEHT ES FÜR DIE EUROPÄISCHEN FLUGGESELLSCHAFTEN WEITER?

Die Fluggesellschaften haben nach von der Leyens Ankündigung bereits
begonnen, auf einigen Strecken den Flugbetrieb einzustellen. Nach
Inkrafttreten der neuen Slot-Regeln wird mit weiteren Annullierungen
gerechnet. Die in Großbritannien registrierte EasyJet hat ihre gesamte
Flotte am Boden gelassen [11], British Airways hat alle Flüge nach
London Gatwick eingestellt, [12] und der London City Airport ist nun
geschlossen [13]. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts meldete
die Flugsicherungsorganisation Eurocontrol einen Rückgang [14] des
europäischen Flugverkehrs um 86,9% [14].

Während die neuen Slot-Regeln sicherlich gute Nachrichten für die
Fluggesellschaften mitbringen, da sie Flüge streichen, aber die Slots
behalten, ist dies nur die erste Hürde. Die EU-Gesetzgebung über
Fluggastrechte [15] verpflichtet alle EU-Fluggesellschaften und alle
Fluggesellschaften, die von einem EU-Flughafen aus operieren, einem
Passagier eines stornierten Fluges die Möglichkeit anzubieten,
innerhalb von sieben Tagen umzubuchen oder eine volle Rückerstattung zu
erhalten. Jedoch wurden Fluggästen, die eine Rückerstattung beantragt
haben, stattdessen Fluggutscheine [16] angeboten.

Die Europäische Kommission veröffentlichte am 18. März 2020 neue
Auslegungsrichtlinien [17], die bei Flugannullierungen aufgrund von
COVID-19 Folgendes klarstellen: „Wenn die Fluggesellschaft einen
Gutschein vorschlägt, kann dieses Angebot das Recht des Passagiers,
sich stattdessen für eine Rückerstattung zu entscheiden, nicht
beeinträchtigen“.

Die Überwindung oder Sicherung von Änderungen des hohen Schutzniveaus,
das den Passagieren durch die europäischen
Verbraucherschutzvorschriften gewährt wird, wird die zweite Hürde für
die Fluggesellschaften sein.

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